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Erfolg für Zöliakie-Betroffene!

Foren-Übersicht » Erfolg für Zöliakie-Betroffene!
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BeitragVerfasst: 14.01.2005 - 16:54  Nach oben Markiere Begriffe im Text und klicke auf diesen Button, um nach zusätzlichen Informationen bei Wikipedia zu suchen. Beitrag dem Moderator/Admin melden 

Titel: Erfolg für Zöliakie-Betroffene!
Neue Vorschrift über Etikettierung

Nach 15 Jahren (!) unzähliger Verhandlungen und harter Arbeit ist nun endlich der große Durchbruch für alle Zöliakie- und Sprue-Betroffene geschafft:

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 10. November 2003 beschlossen, dass ab dem 25. November 2005 glutenhaltiges Getreide und die daraus hergestellten Zutaten immer auf den Lebensmitteletiketten deklariert werden müssen! Diese Vorschrift gilt ohne Ausnahme in allen Ländern der EU!


Grund für die neue Deklarationsvorschrift

Grund für die neue Deklarationsvorschrift ist, dass der Verbraucher ein Recht darauf habe, über die genaue Angabe aller Zutaten eines Lebensmittels in der Etikettierung angemessen informiert zu werden. Vor allem sei aber eine genaue Etikettierung notwendig, da Lebensmittelallergien mittlerweile derart häufig auftreten, dass sie das Leben vieler Menschen beeinträchtigt, indem sie Krankheiten auslösen, von denen einige harmlos, andere aber potenziell tödlich seien.
Durch die neue Deklarationsvorschrift sollte die Gesundheit des Verbrauchers geschützt werden.


Was ändert sich künftig?

Es ist künftig die Angabe zu machen, die das Wort „Enthält…“ umfasst, gefolgt von der Bezeichnung der betreffenden Zutat. Diese Angabe entfällt jedoch, wenn die Zutat bereits unter ihrem spezifischen Namen im Verzeichnis der Zutaten enthalten ist.

Folgende Zutaten müssen künftig immer auf dem Produkt deklariert sein (auch, wenn sie nur in kleinsten Mengen enthalten sind):
- glutenhaltiges Getreide sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eiererzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Soja und Sojaerzeugnisse
- Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss und Queenslandnuss) sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse
- Sellerie und Sellerieerzeugnisse
- Senf und Senferzeugnisse
- Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
- Schwefeldioxid und Sulfite (bei einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l)

Die sogenannte 25%-Regelung wird abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25% des Gewichts des Endproduktes ausmachen, nicht zwingend angegeben werden mussten. Beispiel: Die kleinen Hackbällchen in einem Eintopf machen weniger als 25% des Gewichts des Endproduktes aus. Nach der neuen Regelung müssen nun die gesamten Zutaten der Hackbällchen deklariert werden.

Sammelbegriffe, wie z.B. modifizierte Stärke, pflanzliche Öle, natürliche Armomastoffe oder Gewürze, dürfen nicht mehr erscheinen. Stattdessen muss künftig deutlich erkennbar sein, z.B. um welche Stärke oder um welches Öl es sich handelt.

Die neue Deklarationsvorschrift gilt auch für alkoholische Getränke, wie z.B. Sulfit in Weinen

Die neue Deklarationsvorschrift gilt nicht für die Produkte aus Wurst-, Fleisch- oder Käsetheken sowie die Gerichte in Restaurants oder von Imbissständen! Hier gilt weiterhin: Im Zweifelsfall der Gesundheit zuliebe auf die Lebensmittel verzichten, bei denen die genaue Zusammensetzung oder Herstellungsmethode nicht bekannt ist.

Hinweis

Da die Umsetzung der neuen Deklarationsvorschrift für die Hersteller nicht ganz einfach ist, haben die Hersteller aller EU-Länder eine insgesamt 2 Jahre lange Übergangszeit. Einige Hersteller wenden aber bereits jetzt schon die neue Deklarationsvorschrift an und es werden sicherlich im Laufe des Jahres immer mehr "glutenfrei-deklarierte" Produkte in den Verkaufsregalen zu sehen sein. Allerdings können noch nach dem 25. November 2005 "alte" Produkte in den Verkaufsregalen liegen, da die Hersteller das Recht haben, ihre Erzeugnisse, die sie vor diesem Datum in Verkehr gebracht oder etikettiert haben und die somit nicht der neuen Richtlinie entsprechen, noch abzusetzen.
Durch die neue Deklarationsvorschrift besteht jedoch leicht die Gefahr, dass zu viele Hersteller aus Sicherheitsgründen aufgrund des sogenannten "Cross-Contact-Effekts" auf ihre Etiketten "Kann Spuren von .... enthalten" drucken lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn in einer Produktionsmaschine zuerst Glutenhaltiges und später dann Glutenfreies hergestellt wurde. Auch nach sorgfältiger Reinigung der Produktionsmaschine können dort immernoch Spuren von Gluten enthalten sein - müssen aber nicht. Dadurch kann es leicht passieren, dass ein Zöliakie- / Sprue-Betroffener durch die Aufschrift "Kann Spuren von Gluten enthalten" stark verunsichert wird und folglich dieses Produkt nicht mehr kauft und zu sich nimmt, obwohl er es vielleicht könnte, da das Produkt vielleicht tatsächlich glutenfrei ist.


Quelle: (unser Partner) Zöliakie-Treff

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