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Konfitüre, Marmelade & Co
Der Inhalt macht den Unterschied
Autor: Markus   Datum: 23.12.2005 - 15:25   Ansichten 4706  
Kategorie: Lebensmittelkunde   Typ: Info

Berwertung: Keine Stimmen [Bewerte Artikel]
Anklicken zum VergrößernWas sich Konfitüre, Marmelade, Gelee, Fruchtmus oder Obstkraut nennen darf, regelt die EU-Konfitüren-Richtlinie (Konfitürenverordnung) aus dem Jahre 1982. Danach werden überwiegend aus heimischen Früchten keine Marmeladen, sondern Konfitüren gemacht. Die Bezeichnung „Marmelade“ dürfen nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten tragen. Fruchtaufstriche mit niedrigen Gesamtzuckergehalt und einem hohem Fruchtanteil fallen nicht unter die Regeln der Konfitürenverordnung.
Fruchtanteil, Zuckergehalt und Art der verwendeten Früchte machen somit den Unterschied.


Konfitüre besteht aus einer oder mehreren Frucht arten (ausgenommen Zitrusfrüchte) mit einem Fruchtanteil von 35 g je 100 g Fertigerzeugnis.
Die Frucht kann in Stücken oder als Fruchtmark verarbeitet werden. Ausnahmen gibt es für bestimmte Fruchtarten. Zum Beispiel werden für schwarze Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten ein Fruchtanteil von mindestens 25 g und bei Passionsfrüchten nur 6 g je 100 g vorgegeben.

Konfitüre extra besteht ebenfalls aus einer oder mehreren Frucht arten (ausgenommen Äpfel, Birnen, nicht steinlösende Pflaumen, Melonen, Wassermelonen, Trauben, Kürbisse, Gurken, Tomaten). Es ist eine streichfähige Zubereitung, bei der man Früchte und Fruchtstücke erkennen kann. Der Fruchtanteil liegt bei 45 g Früchte pro 100 g Fertigerzeugnis.
Bei bestimmten Früchten sind geringere Mindestfruchtanteile festgelegt (z. B. bei schwarzen Johannisbeeren und Hagebutten nur 35 g pro 100 g und bei Passionsfrüchten 8 g).

Marmelade ist ein Fruchtaufstrich aus Zitrusfrüchten mit einem Fruchtanteil von mindestens 20 g auf 100 g Fertigerzeugnis. Die Schalen der Früchte dürfen mitverarbeitet werden, müssen aber deklariert werden. Der Trockensubstanzgehalt darf 60 % nicht unterschreiten.

Gelee extra wird aus Saft und Fruchtsaftkonzentrat mit einem Fruchtgehalt von in der Regel 45 g je 100g (für bestimmte Früchte 35 g je 100 g) hergestellt. Gelee einfach entsteht wie „Gelee extra“ aus Fruchtsaft und Fruchtsaftkonzentrat, hat aber mit 35 % einen geringeren Fruchtgehalt.

Gelee-Marmelade ist eine Marmelade, aus der sämtliche unlöslichen Bestandteile mit Ausnahme etwaiger kleiner Anteile feingeschnittener Schale entfernt worden sind.

Fruchtaufstrich hat in der Regel einen höheren Fruchtgehalt und einen niedrigeren Gesamtzuckergehalt als die in der Konfitürenverordnung geregelten Erzeugnisse.

Pflaumenmus wird aus mindestens 140 g Pflaumen pro 100 g Fertigprodukt hergestellt und hat einen geringeren Zuckeranteil als Konfitüren, mindestens 50 % (Konfitüren mindestens 60 %).

Obstkraut hat einen besonders hohen Fruchtgehalt. Bei Birnenkraut beispielsweise werden 420 g Birnen und Äpfel je 100 g Fertigerzeugnis eingesetzt, davon dürfen höchstens 70 g Äpfel enthalten sein.

Diätkonfitüre kann zwei diätetische Zwecke erfüllen.
  1. Die Eignung für den Diabetiker.
  2. Die Eignung für eine brennwertverminderte Ernährung.
Oder sogar beides gleichzeitig, da Fruchtzucker oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit verwendet werden.
Ist die Diätkonfitüre kalorienärmer, muss der Kalorienanteil um mindestens 30 % geringer sein als bei herkömmlicher Konfitüre.
  
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