Essen mit Freude

Cafeteria

Titel: Ja, es gibt was neues:
Ich habe eine neue Brille und die Versicherung hat die hälfte der Kosten übernommen.
Ausserdem zwar bin ich Stinksauer auf die Deutsche Bürokratie. Denn wir haben viel zu viele VOLLIDIOTEN auf den Ämtern sitzen, die nur mist machen wenn sie mal in ihrem Büroschlaf gestört werden!!!!!!!!!!!!!

Was ist passiert?
Ich hatte am Donnerstag (10.08.) wieder Prüfung (bei Regen, na toll Confused ).
Diese Prüfung habe ich auch, ohne kleinste Fehler, bestanden. Froi
Aber weil irgendeine Siebenschläfrige Hohlbirne zu blöd war meinen Führerschein richtig auszustellen, könnte es sein das die Prüfung ungültig ist und ich sie neu machen muss. Evil or Very Mad
Der Lappen bzw. die Karte ist voll mit Fehlern!
  1. Eingetragen wurde Klasse A beschränkt (Motorräder mit höchstes 34 PS) anstelle von A unbeschränkt (Motorräder ohne Leistungbeschränkung).
  2. Die Prüfungsfahrt ist, laut Führerschein, gleichzeitig für Klasse A und Klasse T. Shocked Mad
    (Klasse T sind Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie z.B. Mähdrescher.)
  3. Als Auflage wurde eingetragen: '01 01.01 42'.
    (Die 42 dürfte nicht da sein.)
Punkt 1 und 2 sind kein Problem. Die werden geändert und die Sache ist gegessen.
Punkt 3 wiederum ist ein Riesiges Problem! Sad
'01 01.01' ist meine (neue) Brille und somit vollkommen richtig.
Die 42 wiederum steht für "Angepasste(r) Rückspiegel" und dürfte nicht (mehr) existieren. Frown_eek
Was zum Geier ist ein angepasster Rückspiegel??? Das wusste noch nichteinmal der Prüfer. Laughing
Ich aber. Very Happy Denn in meinem altem Führerschein ist diese Auflage auch drin. Und dort steht sie besser erklärt, weil es damals die Zahlencodes noch nicht gegeben hat.
In meinem alten Führerschein steht: "Benötigt einen zweiten Außenspiegel links, im Sichtbereich der Windschutzscheibe." Auf Deutsch übersetzt: Auf dem linkem Kotflügel muss ein Rückspiegel montiert sein.

Problem Nr.1: Diese Auflage dürfte nicht mehr Existieren, weil ich ein Augenärztliches Gutachten vorgelegt habe das genau diese Auflage streicht und dafür meine Brille angibt.
Problem Nr.2: Sollte die Auflage bestehen bleiben und auch für das Motorrad gelten. Ist die Prüfung ungültig, weil auf dem Prüfungsfahrzeug ein solche Spiegel natürlich nicht existiert hat.

Jetzt war die Prüfung ja Donnerstag abend. Es konnte also frühestens Freitag etwas geklärt werden. Hätten wir die Prüfung abgeblasen (verschoben), hätte ich sie trotzdem Bezahlen müssen! Also haben wir sie durchgeführt, auf die Gefahr hin das sie (natürlich auch Kostenpflichtig) wiederholt werden muss.
Abend habe ich dann meinem Fahrlehrer das Gutachten per eMail geschickt und er ist am Freitag mit dem Prüfer zum Straßenverkehrsamt gegangen. Dort wurde gesagt das die Auflage 42 warscheinlich nur für Klasse B (also Auto) gelten würde und existiert weil irgendein Beamter sich über das Gutachten gestellt hat. Genaueres kann aber nur auf der Haupstelle geklärt werden.
Somit ist mein Fahrlehrer erstmal machtlos und wartet nun auf eine Rückmeldung des Prüfers, der sich weiter um die Sache kümmert. Der hat sich aber noch nicht wieder gemeldet.
Mein Fahrlehrer wird auf jeden Fall am Montag mal zum TÜV fahren und dort mit ein paar Leuten sprechen.

Was könnte jetzt Passieren???
  1. Der Eintrag wird Entfernt und alles ist ok.
  2. Der Eintrag bleibt und gild für alle Fahrzeuge.
    Ich muss die Prüfung neu machen. Sad
  3. Der Eintrag bleibt und gild nur für Klasse B.
    Es könnte passieren das ich die Prüfung trotzdem neu machen muss. Weil der TÜV die bestandene Prüfung nur als Beurteilungsfahrt werten könnte, die nur aussagt das ich in der Lage bin ohne diesen Modifizierten Spiegel zu fahren.

Was kann ich machen?
Erstmal nur warten was passiert. Und solange darf ich nicht mit meinem Motorrad (was ich in der Fahrschule stehen habe) fahren. Sad
Wenn irgendwann (ich hoffe am Montag) eine entscheidung steht, kommt es drauf an wie die ausgefallen ist.
Sollte der Eintrag bleiben, nur für das Auto gelten und keine weitere Prüfung nötig sein. Kann es mir egal sein. Ich brache dann nämlich nur das Gutachten mitführen und schon kann kein Polizist etwas sagen, wenn der Spiegel nicht vorhanden ist (das mache ich ja aktuell sowieso so).
Sollte eine weitere Prüfung fällig werden. Kann ich diese machen und danach ebenfalls das Gutachten immer mitführen. In dem Fall stellt sich mir aber schon die Frage, wer bezahlt die zusätzliche Prüfung? (Ich sehe das weder ein, noch kann ich mir das leisten.) Ausserdem kann ich hingehen und ein zweites Gutachten, von einem anderem Augenarzt, erstellen lassen. Wenn dieses zweite Gutachten ebenfalls sagt das der Spiegel weg kann, kann ich den Behörden ganz Ordentlich den Marsch blasen und würde sogar (unter Umständen) die zusätzlichen Kosten erstattet bekommen.
Problem: Ich kann es mir momentan wirklich nicht erlauben noch irgendwelche Kosten zu übernehmen. Auch nicht wenn ich 100%ig wissen würde, das ich sie irgenwann wieder erstattet bekomme. Confused
Ausserdem habe ich keine Lust auf dieses Chaos!

Fest steht. Ich bin ganz nahe dran mir einen Anwalt zu suchen!
Markus - 12.08.2006 - 21:42
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