Verpackungskennzeichnung
Verpackte Lebensmittel müssen ein Etikett haben. Doch was steht da alles drauf?

Quelle: Essen mit Freude   Autor: Markus
Verfasst am:: 17.10.2004 - 15:09


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Was gehört aufs Etikett?
Wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Damit Sie bei verpackten Lebensmitteln nicht eine böse Überraschung erleben, finden Sie auf den Produkten verschiedene Informationen. Der Blick aufs Etikett lohnt sich!

Das Etikett - die Visitenkarte
Auf dem Etikett oder an anderer Stelle der Packung finden Sie Informationen unter anderem über Inhaltsstoffe, Qualitätsmerkmale und Eigenschaften des Lebensmittels. Diese Art Visitenkarte soll die Kaufentscheidung erleichtern und vor Betrug schützen. Welche Angaben Sie dort finden, hat der Gesetzgeber genau festgelegt.

Was muss drauf stehen?

Die Verkehrsbezeichnung
ist der Name des Lebensmittels: Er hilft Ihnen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von anderen ähnlichen Produkten zu unterscheiden.

Das Zutatenverzeichnis
informiert Sie, was im Lebensmittel drin ist, allerdings ohne genaue Mengenangabe. Die Zutaten sind jedoch nach ihrem Gewichtsanteil aufgelistet: An erster Stelle steht die Hauptzutat, an letzter die mit der geringsten Menge.

  • Besonderheiten: Ist bei einem Produkt eine Zutat in der Verkehrsbezeichnung oder in einem Bild besonders hervorgehoben, muss im Zutatenverzeichnis oder bei der Verkehrsbezeichnung der Anteil dieser Zutat in Prozent stehen.
    Beispiel: Sahnepudding mit ... % Sahne
Zusatzstoffe
erkennen Sie in der Regel an ihrem Klassennamen. Dieser Begriff beschreibt die Funktion des Zusatzstoffes. Zusätzlich zum Klassennamen ist entweder der Name des Zusatzstoffes selbst oder die EU-einheitliche E-Nummer genannt, also z. B. Verdickungsmittel Guar; Emulgatoren E 471, E 475

Bei Zutaten, die selbst aus mehreren Zutaten bestehen,
müssen die einzelnen Bestandteile noch einmal aufgeführt werden.
Beispiel: Hühnersuppe mit Nudeln. In der Zutatenliste steht nicht nur "Nudeln", sondern auch die Bestandteile von Nudeln (Hartweizengrieß, Eier, Speisesalz) werden aufgelistet.

  • Ausnahme: Nicht alle verarbeiteten Zusatzstoffe müssen genannt werden. Der Hinweis kann z. B. entfallen, wenn die Zusatzstoffe über zusammengesetzte Zutaten in die fertige Speise gelangen und dort keine technologische Wirkung ausüben.
    Beispiel: Der Konservierungsstoff Sorbinsäure in der Fruchtzubereitung einer Quarkspeise muss nicht genannt werden.
  • Diese Aufschlüsselung kann auch entfallen, wenn die zusammengesetzte Zutat weniger als 25 Prozent des fertigen Lebensmittels ausmacht. Hierdurch sollen unnötig lange Zutatenlisten vermieden werden.
    Beispiel: Himbeerjoghurt. In der Zutatenliste steht "Joghurt mit 19 % Fruchtzubereitung". Aus welchen Zutaten die Fruchtzubereitung besteht, muss nicht genannt werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum
gibt Ihnen den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel in der ungeöffneten Packung seine besonderen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe und Nährstoffe mindestens behält.

  • Besonderheiten: Leicht verderbliche Lebensmittel wie abgepacktes Hackfleisch tragen statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. Bis zu diesem Tag sollten Sie das Produkt spätestens verbrauchen.
    Beispiel: "Verbrauchen bis 15. 2."
  • Ist die Haltbarkeit nur bei bestimmten Lagerbedingungen gewährleistet, sind diese zusätzlich genannt.
    Beispiel: "Bei 4-8 Grad Celsius mindestens haltbar bis ..." oder "Kühl und trocken lagern."
Nach Ablauf des Datums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben oder sein Wert gemindert. Bevor Sie es verwenden, sollten Sie jedoch Aussehen, Geruch und eventuell den Geschmack überprüfen.

Die Füllmenge
informiert Sie über das Gewicht, das Volumen oder die Stückzahl des abgepackten Lebensmittels.

  • Besonderheiten: Bei konzentrierten Produkten wie Suppen und Soßen finden Sie zusätzlich die Angabe, wie viel Liter oder Milliliter das zubereitete Produkt ergibt. Bei Lebensmitteln in einer Aufgussflüssigkeit z. B. Obst in Dosen oder Gewürzgurken steht außerdem das Abtropfgewicht.
    Beispiel: Füllmenge 825 g, Abtropfgewicht 490 g
Die Herstellerangabe
nennt Namen oder Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder des in der EU niedergelassenen Verkäufers. Bei einer Reklamation können Sie und der Verkäufer somit feststellen, woher das Lebensmittel stammt.

Die Losnummer oder Chargennummer
ordnet das Lebensmittel einer Warenpartie zu. Ein Los umfasst Lebensmittel, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt und verpackt wurden. Wird die Ware reklamiert, kann der Hersteller mit Hilfe der Nummer betriebsintern Fehlern nachgehen.

Der Preis
sagt Ihnen, was das abgepackte Lebensmittel kostet. Er heißt deshalb auch Endpreis. Sie finden ihn entweder auf dem Produkt selbst oder auf einem Schild nahe bei der Ware.

Der Grundpreis
ist der Preis pro Kilogramm oder pro Liter des Lebensmittels. Hierdurch können Sie die Preise von Produkten, die in verschiedenen Mengen abgepackt sind wie Käse oder Fleisch, leichter vergleichen.

Der Grundpreis muss beim Endpreis platziert sein. Viele Lebensmittel sind jedoch von dieser Angabe befreit.
Beispiel: 2,58 Euro / 4,98 Euro/kg

Weitere Hinweise auf dem Etikett erhalten Sie

  • zu bestimmten Produktgruppen wie Fleisch, Bier, Wein, Käse und Milchprodukten
  • zu Lebensmitteln aus ökologischem Landbau
  • wenn Lebensmittel oder Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.


Quelle: was-wir-essen